Am Mittwoch, 17. August 2022, hat die Leitung der Olma Messen bekannt gegeben, wie sie die finanziellen Probleme wegen der Covid-19-Pandemie angehen will.
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Die Messehalle 9 der Olma Messen in St. Gallen. - keystone

Geplant ist die Umwandlung der Genossenschaft in eine Aktiengesellschaft. Stadt und Kanton sollen auf die Rückzahlung von Darlehen verzichten. Im März hatten die Olma Messen für das Geschäftsjahr 2021 einen Verlust von 3,3 Millionen Franken ausgewiesen. Zwischen Januar 2021 und März 2022 habe man nur während drei, statt wie geplant während 15 Monaten arbeiten können, dies werde finanziell mittel- und langfristig grosse Auswirkungen haben, hiess es damals.

Am Mittwoch, 17. August 2022, stellten nun Thomas Scheitlin, Präsident des Verwaltungsrats der Olma Messen, sowie Olma-Direktorin Christine Bolt die konkreten Massnahmen vor, die das Unternehmen wieder auf Kurs bringen sollen.

Die Verluste wegen der Pandemie, wie auch die Bauteuerung bei der sich im Bau befindenden neuen Halle 1, belasteten das Eigenkapital und die Liquidität, sagte Scheitlin. Der erste Schritt ist nun ein Antrag auf Umwandlung der Darlehen von Stadt und Kanton im Umfang von je 8,4 Millionen Franken in Eigenkapital. Dazu braucht es noch Parlamentsbeschlüsse.

Danach soll die Genossenschaft Olma Messen in eine Aktiengesellschaft umgewandelt werden. Die bisherigen Genossenschaftsanteile würden dabei in Aktien umgewandelt. Danach soll eine Kapitalerhöhung von 20 Millionen Franken erfolgen. Die Olma Messen würden sich damit dem Publikum öffnen.

Olma konnte von Härtefallgeldern nicht profitieren

2020 hatten Stadt und Kanton St. Gallen für die Olma Messen ein Rettungspaket geschnürt, um nach der abgesagten Olma von 2020 die Liquidität sicherzustellen. Zur finanziellen Hilfe gehörten Darlehen, eine Erhöhung des Genossenschaftskapitals, aber auch Einsparungen durch die Olma.

Erwartet wurde damals, dass 2021 ein normales Geschäftsjahr wird. Dies traf dann aber nicht ein. 2021 und 2022 habe die Olma nicht von Härtefallgeldern profitieren können, erklärte Christine Bolt. Dies war für Unternehmen ausgeschlossen, bei denen der Anteil der öffentlichen Hand mehr als zehn Prozent betrug.

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