Feuerwehr

Auslagerung des Betriebes von Feuerwehr und Zivilschutz

Am 17. November 2019 haben die St.Galler Stimmberechtigten der Sanierung und Erweiterung des Feuerwehrdepots an der Notkerstrasse 44 zugestimmt.

Mitarbeiter der Feuerwehr
Ein 38-jähriger Mann wurde bei einem Unfall in Cadenazzo TI schwer verletzt und mit einer hydraulischen Zange aus seinem umgekippten Fahrzeug befreit. (Symbolbild) - Pixabay

Im Verlaufe der letzten Monate haben Architekten, Fachplaner, Hochbauamt und Feuerwehr und Zivilschutz das Projekt konkretisiert. Zeitgleich hat sich ergeben, dass im Osten der Stadt Räumlichkeiten gemietet werden können, die der Grösse des Bedarfs für eine Auslagerung des Betriebes von Feuerwehr und Zivilschutz entsprechen.

Aufgrund dieses günstigen Umstandes steht nun ein Mietobjekt für ein leistungsfähiges Provisorium während der Bauzeit im Osten der Stadt zur Verfügung und bietet eine unerwartete Alternative zu «Bauen unter Betrieb». Nach intensiver betrieblicher und wirtschaftlicher Prüfung dieser Möglichkeit hat der Stadtrat entschieden, die Sanierung bei grossmehrheitlicher Auslagerung des Betriebs vorzunehmen.

Die daraus resultierenden Mehrkosten in der Höhe von CHF 12'000 können über die Projektreserve gedeckt werden. Die Betriebsauslagerung erlaubt die Planung und Ausführung nach baulich wirtschaftlicheren Kriterien sowie eine Verkürzung der Bauzeit um mehrere Monate.

Auslagerung ins Neudorf

Auf dem Areal der Emil Egger AG an der Martinsbruggstrasse 83 werden für die Dauer von zwei Jahren die Bereiche Berufsfeuerwehr und Finanzen und Dienste betrieben. Davon ausgenommen sind einzig die künftigen Nutzungen im 2. Untergeschoss des zu sanierenden Gebäudes (Schlauchwartung und Wäscherei).

Bei Emil Egger AG kann Feuerwehr und Zivilschutz auf eine mehrheitlich bereits vorhandene Infrastruktur zurückgreifen. So sind taugliche/wettergeschützte Garagen- und Parkplatzsituation, Büro-, Sanitär- und Aufenthaltsräume, Mitbenützungsmöglichkeiten von Werkstätten und weitere Infrastruktur sichergestellt.

Einzig die Schlafräume müssen behelfsmässig aus vorhandenen Büroräumen umgestaltet werden. Die geforderten Einsatzzeiten (Bereitstellung- und /Fahrzeiten) können ab Areal Emil Egger AG, nahe am Autobahnanschluss Neudorf, eingehalten werden: Die Feuerwehrkoordination Schweiz verlangt von Feuerwehren, dass diese die sogenannt dicht besiedelten Gebiete in 80% aller Einsätze innert 10 Minuten nach Alarmeingang erreichen muss. Der Nachweis dieser Anforderungen konnte erbracht werden.

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