Tempo 30 Zonen in Neuenhof
An der Einwohnergemeindeversammlung vom 25. Juni 2019 hat der Souverän der Einführung von Tempo 30 Zonen in Neuenhof zugestimmt.

Das Geschäft ist mittlerweile in Rechtskraft erwachsen und wurde durch die Abteilung Bau und Planung, Neuenhof weiterbearbeitet. Seit letztem Donnerstag, 7. November, liegen gestützt auf § 60 Abs. 2 BauG und § 54 Abs. 3 BauV das entsprechende Baugesuch zusammen mit den von der Einwohnergemeindeversammlung genehmigten Plänen bis 9. Dezember 2019 im Gemeindehaus,
Abteilung Bau und Planung, 2. Stock, öffentlich auf. Die Umsetzung der Massnahmen erfolgt im Anschluss an die Publikation. Einwendungen können während der gesetzlichen Auflagefrist (30 Tage) beim Gemeinderat erhoben werden.
Sie haben einen Antrag, eine Begründung sowie ein Begehren zu enthalten. Allfällige Beweismittel sind beizuziehen und soweit möglich beizulegen.