Die Bevölkerung von Leissigen wird gebeten, Bäume und Sträucher bis zum 15. November 2021 den Vorschriften gemäss zurückzuschneiden.
Sträuche und Bäume zurückschneiden.
Sträuche und Bäume zurückschneiden. - depositphotos
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Wie die Gemeinde Leissigen berichtet, müssen die Bäume und Hecken zurückgeschnitten werden. Die Anstösser an Strassen, Wege und Trottoirs werden aufgefordert, das Zurückschneiden der Äste, Grünhecken und Sträucher usw. bis zum 15. November 2021 auf die vorgeschriebenen Abmessungen auszuführen.

Eine Skizze des entsprechenden Lichtraumprofils kann entweder auf der Gemeindehomepage heruntergeladen oder bei der Gemeindeverwaltung bezogen werden.

Die Vorgaben

Gemäss dem Gesetz über den Bau und Unterhalt der Strassen ist das Strassengebiet über Trottoirs, Rad- und Fusswege bis auf eine Höhe von 2,50 Meter und über der Fahrbahn bis auf eine Höhe von 4,50 Meter frei zu halten. Wenn die öffentliche Beleuchtung beeinträchtigt wird, sind die überhängenden Äste bis auf Lampenhöhe zurückzuschneiden.

Hecken, Sträucher, Äste und Anpflanzungen müssen seitlich mindestens 0,5 Meter Abstand vom Fahrbahnrand haben. An Kreuzungen, Einmündungen und Kurven dürfen Sträucher und andere Bepflanzungen die Übersicht nicht beeinträchtigen. Die Maximalhöhe im Sichtbereich beträgt 0,6 Meter.

Nach diesem Zeitpunkt können die zuständigen Gemeindeorgane aufgrund der erwähnten Gesetzesbestimmungen die notwendigen Schritte unternehmen, um die nicht erledigten Arbeiten auf Kosten der Pflichtigen (Ersatzvornahme) ausführen zu lassen.

Termine der Grünabfuhr

Die Haussammlungen der Grünabfuhr werden an folgenden Tagen durchgeführt (Container ab 7 Uhr bereitstellen): Jeweils dienstags am 28. September 2021, 12. Oktober 2021, 26. Oktober 2021 und 9. November 2021.

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