Wie die Gemeinde Leissigen informiert, sollen Zäune und Abschrankungen, die den Winterdienst behindern können, abgelegt oder abgeräumt werden.
Wintereinbruch
Der Deutsche Wetterdienst warnt vor Glätteunfällen. - pixabay
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Der Winterdienst umfasst die Schneeräumung und die Glatteisbekämpfung auf allen öffentlichen Strassen und Fusswegen in bewohnten Gebieten, sofern die Notwendigkeit ausgewiesen ist.

Zudem muss die Räumung in einer rationellen Arbeitsweise (keine parkierten Fahrzeuge oder andere Hindernisse auf Strassen und Wegen) möglich sein.

Die Gemeinde bittet die Einwohner, gemäss Artikel 83 Strassengesetz vom 1. August 2020 und Artikel 55 und 56 Strassenverordnung vom 1. Januar 2020 die Zäune und Abschrankungen, die den Winterdienst behindern können, abzulegen oder abzuräumen.

Die Gemeinde Leissigen übernimmt keine Haftung für Schäden an Zäunen, Abschrankungen und parkierten Autos, die aus dem Winterdienst entstehen.

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