Im Kanton Solothurn bleibt der Disput mit dem Bund um Sozialhilfedaten ohne Folgen. Die Geschäftsprüfungskommission (GPK) des Kantonsrats stellte nach eigenen Angaben keine Verfehlungen der zuständigen kantonalen Stellen fest.
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Ein Taschenrechner (Symbolbild) - Pixabay
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Vielmehr handle es sich offensichtlich um ein Systemproblem im Nationalen Finanzausgleich (NFA), teilte die Kommission am Donnerstag mit.

Der Fall war Anfang Jahr bekannt geworden. Der Kanton Solothurn erhält im Nationalen Finanzausgleich 2020 etwa 3,5 Millionen Franken weniger als ihm zustünde, weil er dem Bundesamt für Statistik nicht die korrekten Sozialhilfedaten aus dem Jahr 2017 geliefert haben soll.

Die Solothurner Verwaltung war nicht in der Lage, für das Jahr 2017 kumulierte Daten aus dem System der Ergänzungsleistungen für Familien zu liefern. Stattdessen lieferte sie die Daten mit Stand 31. Dezember 2017.

Dadurch fiel der Armutsindikator für den Kanton schätzungsweise um rund einen Prozentpunkt niedriger aus. Der Armutsindikator dient zur Berechnung des sozio-demografischen Lastenausgleichs, der Teil des NFA ist.

Die Geschäftsprüfungskommission hörte Volkswirtschaftsdirektorin Brigit Wyss (Grüne) und den Direktor der Kantonalen Ausgleichskasse Solothurn (AKSO) an. Sie konnte nach eigenen Angaben keine Verfehlungen feststellen. Also bestehe kein weiterer Handlungsbedarf.

Die Berechnungen seien sehr komplex, heisst es im Communiqué. Und die Eidgenössische Finanzkontrolle lasse nicht mehr Transparenz bei den Berechnungsgrundlagen zu.

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