Stadt Solothurn erhält Klagebewilligung gegen CIS
Nach ergebnislosen Verhandlungen erteilt die Schlichtungsbehörde für Miete und Pacht der Stadt Solothurn die Klagebewilligung gegen die CIS Solothurn AG.

Die leidige Geschichte rund um das Sportzentrum CIS geht in eine nächste Runde. Bereits seit Jahren versucht die Stadt, den vertraglich vorgesehenen, gebrauchstauglichen Zustand der Sporthallen von der Baurechtsnehmerin zu erzwingen. Dazu leitete sie im Oktober 2017 ein Verfahren zur Mietzinsreduktion und Hinterlegung der Miete auf ein Sperrkonto ein.
Nach einer ersten Verhandlung im Mai 2018 wurden zusätzliche Unterlagen eingefordert und das Begehren sistiert. Seither wurde die Sistierungsfrist insgesamt viermal verlängert, bis die Schlichtungsbehörde für Miete und Pacht nun festgestellt hat, dass es zwischen den Parteien zu keiner Einigung gekommen ist.
Daher erteilt sie der Stadt Solothurn die Klagebewilligung. Die Stadt hat nun 30 Tage Zeit, die Klage einzureichen.
Sie fordert von der CIS Solothurn AG die Behebung sämtlicher Mängel in der Turnhalle. Bis zu diesem Zeitpunkt sei ihr eine Mietzinsreduktion von 30 % seit Verfahrenseinleitung zu gewähren und der reduzierte Mietzins sei auf ein Sperrkonto einzuzahlen und erst nach Behebung sämtlicher Mängel auszuzahlen.