Solothurn verlängert Corona-Auflagen für Clubs und Bars

    Keystone-SDA Regional
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    Solothurn,

    Der Kanton Solothurn hat die Regelungen für Bars und Clubs im Kampf gegen die Corona-Pandemie bis Ende Jahr verlängert. Es dürfen weiterhin höchstens 100 Gäste anwesend sein, wenn die Konsumation nicht ausschliesslich an einem fest zugewiesenen Platz erfolgt.

    Coronavirus
    Mehrere Personen wurden nach dem Besuch des Zürchers Clubs Exil positiv auf das Coronavirus getestet (Symbolbild). - Keystone

    Bars und Clubs können jedoch mehrere, räumlich klar getrennte Gästebereiche mit je maximal 100 Personen betreiben, wie die Staatskanzlei Solothurn am Freitag mitteilte. Die Betriebe müssen zudem die Kontaktdaten der Gäste erheben. Dazu gehören auch die Ankunfts- und Weggangszeiten.

    Ausserhalb der betreffenden Gästebereiche muss, sofern die Möglichkeit einer Durchmischung besteht, entweder der Mindestabstand eingehalten oder eine Schutzmaske getragen werden.

    Der Kanton begründet die Verlängerung der entsprechenden Allgemeinverfügung damit, dass die epidemiologische Gesamtsituation «sehr labil» bleibe. Während den kommenden Herbst- und Wintermonaten würden sich die Menschen zudem wieder vermehrt in Innenräumen aufhalten, was die Verbreitung des Coronavirus begünstigen werde.

    In drei Bereichen sieht der Kanton jedoch kleine Lockerungen vor. So wurden Restaurants von der Pflicht ausgenommen, die Zahl der Gäste auf 100 Personen zu beschränken.

    Das Gleiche gilt für private, nicht in öffentlich zugänglichen Einrichtungen oder in Betrieben stattfindenden Veranstaltungen, bei denen die anwesenden Personen den Organisierenden bekannt sind. Messen und Gewerbeausstellungen gelten nicht mehr als Veranstaltungen.

    Für Grossveranstaltungen mit mehr als 1000 Personen ist im Kanton in jedem Fall eine Bewilligung des Departements des Innern notwendig. Solche Anlässe sind ab dem 1. Oktober wieder möglich.

    Die fachliche Beurteilung der Gesuche erfolge durch das interdisziplinäre Team «Fachdialog Veranstaltungen» des Fachstabs Pandemie, hält die Staatskanzlei fest. Die epidemienrechtliche Bewilligung sei eine zwingende Voraussetzung für die Erteilung der gastwirtschaftlichen Anlassbewilligung durch die Gemeinde.

    Unabhängig von der Verlängerung der Allgemeinverfügung bis Ende Jahr gilt die Maskenpflicht in Einkaufsläden und -zentren bis Ende Oktober. Der Kanton hatte die Maskenpflicht per 3. September eingeführt.

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