Klosterplatz wird für 60 Tage autofrei

Stadt Solothurn
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Solothurn,

Der Klosterplatz in der Stadt Solothurn bleibt vom 6. Juli bis 3. September 2026 autofrei und steht der Bevölkerung für Zwischennutzungen offen.

Passanten auf dem Klosterplatz in Solothurn.
Passanten auf dem Klosterplatz in Solothurn. - Nau.ch / Simone Imhof

Wie die Stadt Solothurn mitteilt, nachdem der Gemeinderat die Motion «Autofreier Klosterplatz während der gesamten Planungsphase» dringlich und erheblich erklärt hat, setzt die Stadt Solothurn den entsprechenden Gemeinderatsbeschluss um.

Vom 6. Juli bis am 3. September 2026 werden die Parkplätze auf dem Klosterplatz vorübergehend aufgehoben. Während dieser Zeit steht der Platz erneut für Zwischennutzungen zur Verfügung.

Die Stadt hat in den vergangenen Tagen die rechtlichen und organisatorischen Voraussetzungen für die Zwischennutzung des Klosterplatzes geprüft. Dabei zeigte sich, dass das geltende Recht je nach Dauer der Parkplatzaufhebung unterschiedliche Verfahren vorsieht.

Mit einer auf 60 Tage befristeten Aufhebung kann der politische Entscheid des Gemeinderats in diesem Sommer umgesetzt werden. Der Klosterplatz wird vom 6. Juli bis am 3. September 2026 autofrei sein.

Zwischennutzung und Ausblick

Die Stadtverwaltung hat die organisatorischen, betrieblichen und rechtlichen Rahmenbedingungen für die Zwischennutzung definiert. Dazu gehören insbesondere die Koordination mit den Blaulichtorganisationen und die Berücksichtigung wiederkehrender Veranstaltungen.

Für die Nutzung des Platzes gelten die bestehenden gesetzlichen Vorgaben für die Nutzung des öffentlichen Raums. So bleiben beispielsweise Veranstaltungen mit verstärkter Musik ausgeschlossen und das Grillieren ist gemäss Marktreglement nicht erlaubt.

Interessierte Bürger sowie Vereine und Organisationen können sich bei der Abteilung Bau und Umwelt über die Nutzungsmöglichkeiten und das Bewilligungsverfahren informieren.

Parallel zur Umsetzung im Jahr 2026 schafft die Stadt die rechtlichen Voraussetzungen für eine wiederkehrende Zwischennutzung während der Planungsphase bis zu einer möglichen Neugestaltung des Klosterplatzes. Ziel ist es, den Platz ab 2027 der Bevölkerung jährlich während sechs Monaten als Aufenthalts- und Begegnungsort zur Verfügung zu stellen. Die erforderlichen Verkehrsanordnungen werden frühzeitig vorbereitet.

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