Wie die Gemeinde Gerlafingen informiert, werden im April 2023 die Rechnungen zur Hundesteuer versendet. Sie gilt für alle Hunde, die älter als drei Monate sind.
Hund beim Auslauf am Bahnhof Gerlafingen.
Hund beim Auslauf am Bahnhof Gerlafingen. - Nau.ch / Ueli Hiltpold
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Alle Hundehalter erhalten im April 2023 die jährliche Rechnung zur Begleichung der Hundesteuer.

Die Hundesteuer beträgt pro Hund 140 Franken und ist für jeden gehaltenen Hund, der per Stichtag 1. April 2023 älter als drei Monate ist, zu bezahlen, wobei die Mahngebühr 50 Franken beträgt.

Ausgenommen sind Diensthunde der Armee, der Polizei und des Grenzwachtkorps sowie im Dienst stehende Blindenführhunde.

Zu beachten ist zusätzlich, dass die Hundehalter für den Eintrag in der Datenbank Amicus verantwortlich sind.

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