Wie die Gemeinde Bellach mitteilt, ist für alle Hunde, die am Stichtag, 1. April 2023, über drei Monate alt sind, eine Hundesteuer zu zahlen.
Der Eingang zur Gemeindeverwaltung von Bellach.
Der Eingang zur Gemeindeverwaltung von Bellach. - Nau.ch / Ueli Hiltpold
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Alle Hundehalter erhalten für ihre Hunde, welche per 1. April 2023 (Stichtag) bei der Einwohnergemeinde Bellach registriert sind, eine Rechnung für die Hundesteuer.

Als Grundlage dient die Hundedatenbank Amicus. Die Hundesteuer beträgt pro Hund 140 Franken.

Die Rechnungen für die Hundesteuer werden im Verlaufe des Monats April 2023 verschickt.

Die Rechnung ist innerhalb von 30 Tagen zu begleichen

Die Hundehalter werden gebeten, die Hundesteuer ab Rechnungsstellung innerhalb von 30 Tagen zu bezahlen.

Nicht bezahlte Hundesteuern werden nach Ablauf der Zahlungsfrist gemahnt. Die Mahngebühr beträgt 50 Franken.

Neue Hundehalter sollen sich bei der Gemeinde melden

Neue Hundehalter melden sich vor der Übernahme eines Hundes mit Angabe der Hundedaten bei der Einwohnergemeinde Bellach.

Die Kennzeichnung und Registrierung erfolgen durch den Tierarzt.

Seit der Einführung der Hundedatenbank Amicus sind die Hundehalter dafür verantwortlich, dass ihre Daten in Amicus über den Verbleib der Hunde richtig sind.

Auch der Verlust des Tieres ist zu melden

Adress- und Personendatenänderungen von Hundehaltern sind der Einwohnergemeinde Bellach zu melden.

Der Tod oder die Weitergabe des Hundes ist der Gemeindeverwaltung respektive der Hundedatenbank Amicus ebenfalls zu melden.

Von der Abgabepflicht befreit sind Hunde, die am Stichtag 1. April 2023 noch nicht drei Monate alt sind, Diensthunde der Polizei, des Grenzwachtkorps und der Armee sowie Blindenführhunde.

Für Fragen steht die Gemeindeverwaltung zur Verfügung.

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