Gerlafingen bittet um Rückschnitt von Bäumen und Sträuchern
Wie die Gemeinde Gerlafingen berichtet, sind im Zuge der Werkleitungsarbeiten Bürger aufgerufen, ihre Bäume und Sträucher bis 11. März 2024 zurückzuschneiden.

Die Arbeiten an den Werkleitungen (Wasser, Abwasser, Elektro, Swisscom und Gemeinschaftsantenne) haben begonnen.
Damit die Arbeiten ungehindert ausgeführt werden können, werden Einwohner gebeten, ihre Hecken, Sträucher und Bäume bis am Montag, 11. März 2024, zurückzuschneiden.
Signale müssen aus mehreren Metern Entfernung gesehen werden
Bäume und Sträucher, deren Äste über die Grenze von Strassen hinausreichen, sind bis auf die Höhe von 4,2 Meter zurückzuschneiden.
Über Trottoirs und Fusswegen hat die lichte Höhe 2,5 Meter zu betragen.
Im Bereich von Strassenleuchten und Signalen sind die Sträucher und Bäume so zurückzuschneiden, dass die Leuchten uneingeschränkt beziehungsweise die Signale aus mehreren Metern Entfernung gesehen werden können.
Sichtbedingungen müssen erfüllt werden
Bei gefährlichen Stellen, insbesondere bei Einmündungen, Kreuzungen, Grundstückszufahrten, ist ein ausreichender Sichtbereich freizuhalten.
Bepflanzungen inklusive Äste dürfen die Verkehrsübersicht nicht beeinträchtigen.
Sichtfelder müssen nach den Richtlinien «Sichtverhältnisse in Knoten» des Amts für Verkehr und Tiefbau und den Normen des Verbands der Schweizerischen Strassenfachleute eingehalten werden.
Die Sichtbedingungen müssen im Höhenbereich zwischen 50 Zentimeter bei Kantonsstrassen respektive 60 Zentimeter und drei Meter bei Gemeindestrassen erfüllt sein.










