Menschen mit geistiger Behinderung sollen im Kanton Solothurn auch politische Rechte haben.
Solothurn
Das Wappen des Kantons Solothurn. - Keystone
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Die Gesetzesinitiative «Politische Rechte für Menschen mit geistiger Behinderung» will das kantonale Gesetz über die politischen Rechte ändern, wie aus dem «Amtsblatt des Kantons Solothurn» vom Freitag, 9. Dezember 2022, hervorgeht.

«Stimmfähig sind Schweizerinnen und Schweizer, die das 18. Altersjahr vollendet haben», soll im Gesetz nur noch stehen.

Derzeit gilt noch der Zusatz: «... und von der Stimmfähigkeit nicht ausgeschlossen sind.»

3000 beglaubigte Unterschriften für eine Volksinitiative notwendig

Im Initiativkomitee sind auch Personen mit einer Behinderung.

Im Kanton Solothurn sind mindestens 3000 beglaubigte Unterschriften notwendig, damit eine Volksinitiative zustande kommt.

Die Sammelfrist läuft bis zum 10. Juni des kommenden Jahres.

Ein wichtiger Schritt in Richtung politische Inklusion

Die Fachorganisation Pro Infirmis unterstützt das Anliegen. Dieses sei ein wichtiger Schritt in Richtung politische Inklusion.

Die UNO-Behindertenrechtskonvention garantiere Menschen mit Behinderungen die Mitsprache und Teilnahme an politischen Prozessen.

Die Schweiz habe die Konvention ratifiziert. Sie sei aber in der Realität noch weit von politischen Mitsprache behinderter Menschen entfernt.

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