Biberist

Friedhofsreglement in Biberist erhält zeitgemässe Neuerungen

Nau.ch Lokal
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Solothurn,

Das Friedhofsreglement Biberist wurde erstmals seit 2003 überarbeitet. Neu geregelt sind unter anderem Grabplatten und Bestattungen anderer Glaubensrichtungen.

Grabsteine mit Blumen.
Ein Friedhof. (Symbolbild) - Pixabay

Das aktuelle Friedhofsreglement stammt aus dem Jahr 2003, teilt die Gemeinde Biberist mit. Seither haben sich verschiedene gesetzliche Rahmenbedingungen geändert, so wurden zum Beispiel die früheren kommunalen Zivilstandsämter kantonalisiert.

Neu sind Urnengräber als auch Erdbestattungen mit Grabplatten möglich. Im Weiteren wurden die Bedürfnisse nichtchristlicher Glaubensgemeinschaften bei Bestattungen, soweit möglich und rechtskonform, berücksichtigt.

Geregelt wurde auch die Kostenübernahme, wenn Hinterbliebene sich weigern für die Bestattungskosten aufzukommen. Vieles bleibt gleich, so können Gräber weiterhin nach 20 Jahren aufgehoben werden, Familiengräber nach 50 Jahren.

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