Bellach ruft zum Zurückschneiden von Pflanzen auf
Wie die Gemeinde Bellach mitteilt, wird die Bevölkerung gebeten, Bäume und Sträucher den Vorschriften gemäss bis am 30. September 2022 zurückzuschneiden.

Nach der Strassenverkehrsgesetzgebung und dem Baureglement der Einwohnergemeinde Bellach dürfen die Sicherheit des Verkehrs und der Strassenunterhalt nicht durch Bäume, Sträucher und Hecken beeinträchtigt werden. Die Grundeigentümer werden deshalb hiermit aufgefordert, alle Pflanzen, deren Äste auf öffentlichen Grund hinausragen oder die Sicht behindern, zurückzuschneiden.
Das Zurückschneiden hat längs der Strassen auf eine Höhe von 4,20 Meter, längs der Trottoirs auf eine Höhe von drei Meter und bis auf die Grundstücksgrenze zu erfolgen. Bei Ein- und Ausfahrten, Einmündungen und Kurven müssen sichtbehindernde Pflanzen so weit zurückgeschnitten oder allenfalls entfernt werden, dass die freie Sicht gewährleistet ist.
Diese Arbeiten sind – zum Schutz brütender Vögel – bis am 30. September 2022 auszuführen (Grünabfuhr wöchentlich am Montag). Nach unbenutztem Ablauf dieser Frist kann die Bauverwaltung im Auftrag der Behörde das Zurückschneiden und Wegräumen auf Kosten der Eigentümer anordnen.