Wie die Gemeinde Rumisberg bekannt gibt, wurde für mehr Sicherheit der Fussgänger die Höchstgeschwindigkeit auf einem Teilbereich auf 60 km/h geändert.
Verkehrsregeln
Verkehr. (Symbolbild) - Keystone
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In den letzten Jahren hat der Verkehr auf der Farnernstrasse stark zugenommen, weshalb die Verkehrssituation im Gebiet Weissacher immer angespannter wurde. Die erlaubte Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h verursacht mehrere Gefahrenstellen und bietet daher insbesondere den Fussgängern zu wenig Sicherheit.

Das Tiefbauamt des Kantons Bern hat nun diesen Streckenabschnitt überprüft und ist zum Schluss gekommen, dass auf einem Teilbereich der Farnernstrasse die Geschwindigkeit auf 60 km/h reduziert werden soll. Ab der Signalisation «Ortsende» der Ortschaft Rumisberg bis und mit der Einmündung Schorenstrasse erfolgt daher eine Geschwindigkeitsreduktion.

Parallel dazu werden die markierten Rechtsvortritte in diesem Gebiet aufgehoben.