Auf dem Friedhof St. Katharinen in Solothurn kommt es zu einer Gräberaufhebung im kommenden Jahr 2022.
Friedhof
Ein Zaun vor einem Friedhof (Symbolbild). - Pixabay
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Gestützt auf den Beschluss des Gemeinderates vom 1. April 2021 und § 67 Abs. 1 und 2 des Friedhofreglements, werden ab 24. Januar 2022 die folgenden Gräber aufgehoben. Die Sargreihengräber der Beisetzungen der Jahre 1993 bis 1999 sowie die Urnenreihengräber der Beisetzungen der Jahre 1993 bis 1999 sind davon betroffen.

Auf dem Friedhof wurden die betreffenden Abteilungen mit Hinweistafeln markiert. Die Angehörigen der in diesen Abteilungen Bestatteten können die Grabsteine und den Pflanzenschmuck der Grabstätten ab sofort entfernen und darüber verfügen.

Ab dem 24. Januar 2022 wird der städtische Werkhof die Grabfelder abräumen. Weitere Auskünfte erteilt der Werkhof.

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