

Zunzgen: Winterdienst nach einem Prioritätsstufenplan

Wie die Gemeinde Zunzgen mitteilt, führt der Werkhof auf den öffentlichen, gemeindeeigenen Verkehrsflächen (Strassen, Trottoirs, Plätze) die Schneeräumung und Glatteisbekämpfung durch.
Der Winterdienst wird nach einem Prioritätsstufenplan durchgeführt. Stufe 1: Dorfkern und Quartierstrassen, Stufe 2: umliegende Höfe, Stufe 3: Verwaltung und Schulhaus sowie Stufe 4: Trottoir und Innenbereich des Friedhofs.
Der Winterdienst auf den Kantonsstrassen obliegt dem Kanton. Zum Schutz der Umwelt und der Belagsflächen erfolgt der Salzeinsatz nach dem Grundsatz eines differenzierten Winterdienstes: «So viel wie nötig – so wenig wie möglich».
Strassenraum ist frei zu halten
Mit dem Winterdienst wird keine ständige Betriebsbereitschaft aller öffentlichen Verkehrsflächen angestrebt. Er erfolgt unter Berücksichtigung der zur Verfügung stehenden personellen und technischen Mittel.
Damit der Werkdienst mit den Schneeräumfahrzeugen hinderungsfrei den Schnee räumen kann, ist der Strassenraum bitte frei zu halten. Besonders wichtig sind auch die Eigenverantwortung und die Geduld der Bevölkerung.
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