Wittinsburg

    Wittinsburg führt Energiesparmassnahmen in der Gemeinde ein

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    Sissach,

    Wie die Gemeinde Wittinsburg mitteilt, hat sich der Gemeinderat Wittinsburg Gedanken über Energiesparmassnahmen gemacht und einige Massnahmen bereits umgesetzt.

    Der Verzicht auf nächtliche Beleuchtung von Fassaden und Werbeanlagen als Energiesparmassnahme könnte nach Einschätzung von Umweltschützern positive Effekte für den Artenschutz mit sich bringen
    Der Verzicht auf nächtliche Beleuchtung von Fassaden und Werbeanlagen als Energiesparmassnahme könnte nach Einschätzung von Umweltschützern positive Effekte für den Artenschutz mit sich bringen - Sebastian Gollnow/dpa

    Das Energiesparen ist in aller Munde und immer wieder ist in den Medien darüber zu lesen.

    Ebenso wurde über Energiesparmassnahmen in der Kantonalen Verwaltung und in diversen Gemeinden informiert.

    Auch der Gemeinderat Wittinsburg hat sich Gedanken über Energiesparmassnahmen innerhalb der Gemeinde gemacht.

    Einige Massnahmen wurden bereits umgesetzt.

    Die Weihnachtsbeleuchtung wurde reduziert

    Diskutiert wurde auch über die Weihnachtsbeleuchtung am Weihnachtsbaum auf dem Schulgelände.

    Der Gemeinderat möchte jedoch nicht ganz darauf verzichten und hat entschieden, die Beleuchtungszeiten auf 17 bis 21 Uhr zu verkürzen.

    An der letzten Gemeindeversammlung wurde von einer Einwohnerin der Wunsch geäussert, die Strassenbeleuchtung auf dem Gemeindegebiet während der nächtlichen Stunden abzustellen.

    Dazu existieren jedoch rechtliche Bestimmungen. Das Beleuchtungsnetz der Gemeinde ist zusammenhängend.

    Die Strassenbeleuchtung kann nicht abgeschaltet werden

    Ein unabhängiger Betrieb ist technisch einzig in der Oberdorfstrasse möglich, wo eine halb-seitige Abschaltung bereits betrieben wird.

    Das kantonale Strassengesetz besagt zudem, dass öffentliche Strassen und Plätze innerhalb der Baugebiete angemessen zu beleuchten sind.

    Eine Abschaltung der Strassenbeleuchtung ist nicht ohne hinreichende Interessenabwägung der Verkehrssicherheit sowie der sozialen Sicherheit durchführbar.

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