Sissach

Verkehrsanordnung beim Alten Parkplatz «Friedhof» in Sissach

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Wie die Gemeinde Sissach mitteilt, wird bis auf Weiteres das «Parkieren mit Parkscheibe» am Gottesackerweg angeordnet. Eine Beschwerde kann erhoben werden.

Sissach
Die Gemeindeverwaltung an der Hauptstrasse in Sissach. - Nau.ch / Werner Rolli

Die Gemeinde Sissach verfügt die Verkehrsanordnung Parkieren mit Parkscheibe, Zusatz, «maximal zwei Stunden ganzer Mergelplatz» (Signaltafel 4,18) am Gottesackerweg, Alter Parkplatz «Friedhof».

Die Ersatzmassnahme wird für die vorübergehende Bewirtschaftung wegen Ausfall der bestehenden Parkuhr benötigt und soll unerwünschtes Dauerparkieren ohne Bewilligung verhindern.

Eine Beschwerde kann erhoben werden

Gegen diese Anordnungen kann gemäss §§ 172ff. des Gemeindegesetzes in Verbindung mit dem Verwaltungsverfahrensgesetz innert zehn Tagen, seit Veröffentlichung im Amtsblatt am Donnerstag, 20. April 2023, schriftlich und begründet beim Regierungsrat Beschwerde erhoben werden.

Die Beschwerde muss ein klar umschriebenes Begehren und die Unterschrift der Beschwerdeführenden oder der sie vertretenden Person enthalten.

Die angefochtene Anordnung ist der Beschwerde in Kopie beizulegen. Das Beschwerdeverfahren ist kostenpflichtig.

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