Wie die Gemeinde Tenniken berichtet, müssen die Zählerstände der Wasserzähler bis 10. Dezember 2021 an die Gemeinde geschickt werden.
Das reformierte Pfarramt mit der Marienkirche in Tenniken.
Das reformierte Pfarramt mit der Marienkirche in Tenniken. - Nau.ch / Werner Rolli
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Damit die Verrechnung der Wasserbezüge vom Jahr 2021 vorgenommen werden kann, erhalten alle Liegenschaftsbesitzer in Tenniken das Formular für die Erfassung der Zählerstände zugestellt. Die Gemeinde bittet, den aktuellen Zählerstand einzutragen und das Formular innert 14 Tagen (spätestens bis 10. Dezember 2021) an die Gemeindeverwaltung zu retournieren.

Damit die Rechnungsstellung rechtzeitig erfolgen kann wird gebeten, diese Frist unbedingt einzuhalten. Besitzer von mehreren Liegenschaften sind gebeten, darauf zu achten, dass der entsprechende Zählerstand auf dem richtigen Formular eingetragen wird.

Bei nicht Einhaltung der Frist wird eine Rechnung des Brunnenmeisters folgen

Auf dem Formular sind die Liegenschaft (Objektbezeichnung) und die Zählernummer eingetragen, damit keine Verwechslungen vorkommen sollten. Wasserzähler, die der Gemeinde bis zur angegebenen Frist nicht gemeldet werden, werden anschliessend durch den Brunnenmeister abgelesen. Die dadurch entstandenen Mehrkosten werden dem Verursacher in Rechnung zu stellen.

Der Gemeinderat behält sich zudem vor, Stichproben oder Nachkontrollen zu veranlassen. Falls Bürger beim Wassermesser einen Defekt feststellen, werden sie gebeten, dies der Gemeinde auf dem Formular mitzuteilen oder telefonisch darüber zu informieren. Es ist empfehlenswert, die Wassermesser auch während des Jahres in regelmässigen Abständen zu kontrollieren.

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