Böckten

Strassenanstösser in Böckten müssen Pflanzen zurückschneiden

Nau.ch Lokal
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Sissach,

Wie die Gemeinde Böckten mitteilt, sind Bäume und Sträucher die in den öffentlichen Verkehrsraum ragen, bis zum 30. Juni 2023 zurückzuschneiden.

Das alte Schulhaus in Böckten.
Das alte Schulhaus in Böckten. - Nau.ch / Werner Rolli

Bäume und Sträucher, die auf Trottoirs und Strassen hinausragen, behindern die Fussgänger und gefährden den Strassenverkehr. Besonders gefährlich sind Behinderungen bei Strasseneinmündungen.

Die Eigentümer, Mieter oder Hauswarte von Grundstücken an öffentlichen Strassen werden deshalb gebeten, gemäss Strassenreglement § 42, ihre Grünanlagen zu kontrollieren.

Bei einem Strassenanstoss sind die Bäume und Sträucher auf eine Höhe von 4,50 Meter und bei Trottoirs und Gehwegen auf eine Höhe von 2,50 Meter zurückzuschneiden.

Beleuchtungsanlagen, Verkehrs- und Lichtsignale sowie Hausnummern dürfen nicht verdeckt werden.

Bei Zuwiderhandlungen drohen Bussen

Die Arbeiten müssen bis 30. Juni 2023 abgeschlossen sein.

Nach Ablauf dieser Frist werden Rückschnittarbeiten durch den Gemeindewegmacher auf Kosten des Grundeigentümers oder Pächters ausgeführt.

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