Sissach fordert zum Zurückschneiden von Bepflanzung auf
Die Bevölkerung von Sissach wird gebeten, Bäume und Sträucher den Vorschriften gemäss zurückzuschneiden.

Wie die Gemeinde Sissach berichtet, müssen Äste von Bäumen und Sträuchern, die das Strassenareal überragen, durch die Grundeigentümer nach den gesetzlichen Vorgaben zurückgeschnitten werden.
Über der Fahrbahn beträgt die Mindesthöhe für Äste 4,5 Meter, über dem Trottoir sind es mindestens 2,5 Meter Höhe. Beleuchtungskandelaber, Verkehrs- und Strassenschilder, Hydranten sowie Randsteine müssen, wenn nötig, freigelegt werden.
Bei Unfällen, verursacht durch fehlende Übersicht, liegt die Haftung bei den Grundeigentümern. Unterlassen die verantwortlichen Grundeigentümer den Rückschnitt der Pflanzen, kann die Gemeinde die Arbeit zu deren Lasten veranlassen. Die Daten für die Entsorgungsmöglichkeiten des Schnittguts sind dem Abfallkalender zu entnehmen.