Ormalingen ruft zum Rückschnitt der Bepflanzung auf
Wie die Gemeinde Ormalingen informiert, werden Grundbesitzer gebeten, Äste von Sträuchern und Bäumen vorschriftsmässig zurückzuschneiden.

Gemäss den Bestimmungen des kommunalen Strassenreglementes darf das Lichtraumprofil der Verkehrsanlagen, die Strassenbeleuchtung und die notwenigen Sichtfelder bei Strasseneinmündungen und Einfahrten nicht durch Bepflanzungen und Gartenanlagen beeinträchtigt werden.
Äste dürfen das Strassenareal erst in einer Höhe von 4,50 m überragen. Bei den Trottoirs ist eine Höhe von 3.00 m einzuhalten. Die Grundbesitzer werden gebeten, die Äste von Sträuchern und Bäumen längs von Strassen entsprechend zurückzuschneiden.
Wird ein, zu diesen Vorschriften im Widerspruch stehender, Zustand nicht beseitigt, kann der Gemeinderat die Beseitigung zu Lasten des Fehlbaren selbst anordnen.