Wie die Gemeinde Läufelfingen erinnert, herrscht vom 1. April bis 31. Juli 2022 Leinenpflicht für Hunde im Wald, um die wilden Jungtiere zu schützen.
Die reformierte Kirche St. Peter und Paul in Läufelfingen.
Die reformierte Kirche St. Peter und Paul in Läufelfingen. - Nau.ch / Werner Rolli
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Während der Hauptsetz- und Brutzeit vom 1. April bis 31. Juli 2022 sind alle Hunde im Wald und an den Waldrändern an der Leine zu führen. Fehlerhafte Hundebesitzer werden gebüsst.

Im Wald streunende Hunde und Hauskatzen dürfen nach erfolgloser Mahnung, oder wenn die Besitzverhältnisse nicht geklärt werden, durch die Jagdaufsicht abgeschossen werden.

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