Baselbieter Landrat lehnt die Wählbarkeitsinitiative ab
Der Baselbieter Landrat hat am Donnerstag die Wählbarkeitsinitiative mehrerer Gemeinden zur Ablehnung empfohlen. Die Initiative will Gemeinden erlauben, Ausländerinnen und Ausländer in Sozialhilfebehörden und Schulräte zu wählen.

Die Schlussabstimmung erfolgte mit 48 zu 29 Stimmen bei 1 Enthaltung. Ein Antrag der SP, den Landratsbeschluss auf Empfehlung einer Annahme zu ändern, war zuvor mit 46 Nein- zu 31 Ja-Stimmen bei 1 Enthaltung gescheitert. Das letzte Wort wird die Stimmbevölkerung haben.
Gegen die Annahme der Initiative sprachen sich die Fraktionen der SVP, FDP und Mitte aus. «Das aktive und das passive Wahlrecht driften auseinander», sagte Anita Biedert (SVP). Laut ihr hat sich das Parlament auch in Vergangenheit gegen die Ausweitung von Ausländerrechten ausgesprochen.
Nadine Jermann (FDP) führte aus, dass andere Kantone zwar das passive Wahlrecht für Ausländerinnen und Ausländer kannten, dieses aber immer mit dem aktiven Wahlrecht verbunden sei. Die Mitte sah laut ihrem Fraktionssprecher Pascal Ryf im Personalmangel bei den Gemeinden keinen Grund, etwas am Schweizer Pass als Voraussetzung für die Wählbarkeit zu ändern.
Die Fraktion der Grünen-EVP war mehrheitlich für eine Annahme. Fraktionssprecher Stephan Ackermann (Grüne) betonte, dass es eine Lösung gegen die Schwierigkeiten brauche, die Gemeinden bei der Besetzung der Stellen hätten. Auch wäre aus seiner Sicht ein Ja zur Initiative ein Ja zu mehr Demokratie und Vielfalt.
«Wir können die Gegenargumente nachvollziehen», sagte Simone Abt (SP). Diese bedeuteten jedoch nicht, dass man das Anliegen von vornherein von der Hand weisen müsse. Rechtlich würde es bestehen und es könne auch als Motivation für eine Einbürgerung verstanden werden. GLP-Sprecher Yves Krebs sagte: «Wer will, soll können dürfen».
Die sogenannte «Wählbarkeitsinitiative» verlangt, dass Baselbieter Gemeinden künftig selber entscheiden können, ob auch Personen mit Niederlassungsbewilligung C nach einer von ihnen zu bestimmenden Mindestaufenthaltsdauer in Schulräte und Sozialhilfebehörden gewählt werden können.
Sie war Ende Oktober 2025 von den zwölf Gemeinden Anwil, Biel-Benken, Binningen, Bottmingen, Häfelfingen, Känerkinden, Langenbruck, Lauwil, Oberdorf, Oltingen, Rünenberg und Zeglingen eingereicht worden.
Der Regierungsrat lehnt die Initiative ohne Gegenvorschlag ab. Aus seiner Sicht verletzt sie die Einheit des Bürgerrechts, weil Personen mit Niederlassungsbewilligung zwar gewählt werden, aber nicht selber wählen könnten, wie er in seiner Vorlage schreibt. Zudem befürchte er einen Flickenteppich, der zu einer Ungleichbehandlung führe.
Auch die vorberatende Justiz- und Sicherheitskommission hat sich mit 9 zu 4 Stimmen ohne Enthaltungen gegen die Vorlage ausgesprochen. Gemäss ihrem Bericht befürchtet sie, wie die Regierung, hauptsächlich eine Trennung zwischen aktivem und passivem Wahlrecht.
Erst Ende Januar hatte der Landrat äusserst knapp eine Vorlage versenkt, die eine Normalisierung von Polizeiangehörigen mit Niederlassungsbewilligung vorsah. Sie dürfen nach wie vor nur in Ausnahmefällen zur Ausbildung und zum Dienst zugelassen werden.






