Wie die Gemeinde Itingen schreibt, müssen Äste und Sträucher, die in den Strassenraum ragen, zurückgeschnitten werden.
Die Sissacher Fluh ist ein beliebtes Ausflugsziel. Links blickt man auf Sissach und rechts auf Itingen und die Jurahöhen.
Die Sissacher Fluh ist ein beliebtes Ausflugsziel. Links blickt man auf Sissach und rechts auf Itingen und die Jurahöhen. - Nau.ch / Werner Rolli
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Grenzüberhängende Äste stören Fussgänger, Radfahrer und Fahrzeuge und beeinträchtigen die Verkehrssicherheit.

Gemäss kommunalem Strassenreglement § 47 dürfen Äste von Bäumen und Sträuchern nur dann in das Gemeindestrassenareal ragen, wenn deren Äste die Fahrbahn um mindestens 4,5 Meter und das Trottoir um mindestens 2,5 Meter Höhe überragen.

Insbesondere dürfen sie die Übersicht nicht behindern.

Sträucher an Strassenkreuzungen sollen niedrig gehalten werden

Einfriedungen, Grünhecken und Sträucher an Strassenkreuzungen müssen nicht nur zurückgeschnitten, sondern auch niedrig gehalten werden.

Im Interesse der Verkehrssicherheit und auch der Sicherheit der Fussgänger werden alle Gartenbesitzer gebeten, dieser Aufforderung Folge zu leisten.

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