Baselbieter Polizei soll künftig präventiv verdeckt ermitteln

Keystone-SDA Regional
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Liestal,

Die Baselbieter Regierung hat eine Teilrevision des kantonalen Polizeigesetzes in die Vernehmlassung geschickt. Diese sieht unter anderem verdeckte Ermittlungen zur Bekämpfung organisierter Kriminalität vor, wie es in einer Mitteilung vom Mittwoch heisst.

Das Baselbieter Polizeigesetz soll teilrevidiert werden. Die Regierung hat eine entsprechende Vorlage in die Vernehmlassung geschickt. (Archivbild)
Das Baselbieter Polizeigesetz soll teilrevidiert werden. Die Regierung hat eine entsprechende Vorlage in die Vernehmlassung geschickt. (Archivbild) - KEYSTONE/GEORGIOS KEFALAS

Die Polizei soll ihre Ermittlungsbeamten in Zukunft, nach Genehmigung durch das Zwangsmassnahmengericht, mit falschen Identitäten und Dokumenten ausstatten können, um geplante Straftaten zu verhindern oder bereits begangene zu erkennen, wie es in der Vorlage heisst. Derzeit seien verdeckte Ermittlungen nur möglich, wenn ein hinreichender Tatverdacht bestehe, um ein Strafverfahren zu eröffnen.

Auch sollen die Bestimmungen zur automatischen Fahrzeugfahndung an die bundesgerichtliche Rechtsprechung angepasst werden, wie der Vorlage zu entnehmen ist. Weil Daten potentiell unbegrenzt gesammelt und ausgewertet werden könnten, wolle die Baselbieter Regierung hinreichende Bestimmungen erlassen.

Weiter soll eine gesetzliche Grundlage dafür geschaffen werden, um spezialisiertes Personal, das nicht in den Polizeidienst aufgenommen wurde, mit einzelnen polizeilichen Befugnissen auszustatten. Gemäss Vorlage gehe es dabei vor allem um IT-Fachkräfte sowie Expertinnen und Experten für Schwerverkehr.

Ebenso sollen bestimmte polizeiliche Kompetenzen an Private übertragen werden können. In der Vorlage ist etwa die Rede von Gefangenentransporten und Bewachungen von Täterinnen und Tätern. Ähnliche Regeln bestünden bereits für Angehörige von Gemeindepolizeien oder für Gefängnispersonal.

Die Polizei Basel-Landschaft soll in Zukunft auch private Grundstücke ohne die Einwilligung der Eigentümer betreten können, um ihre Aufgaben zu erfüllen. Als Beispiel wird etwa der Einzug von Kontrollschildern genannt, wenn eine zu vollstreckende Verfügung vorliegt.

Hinzu soll die Kantonspolizei auch das Recht erhalten, Wohnungen zwecks Festnahme verurteilter Personen zu betreten. Ohne diese gesetzliche Grundlage kann ein Hausfriedensbruch vorliegen, wie es heisst. Allerdings sei jeweils die Verhältnismässigkeit zu prüfen, die etwa bei sehr kurzen Freiheitsstrafen nicht gegeben wäre.

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