Läufelfingen

In Läufelfingen gilt Leinenpflicht für Hunde im Wald

Nau.ch Lokal
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Sissach,

Wie die Gemeinde Läufelfingen angibt, gilt vom 1. April bis 31. Juli 2024 im Wald und am Waldrand eine Leinenpflicht für Hunde. Ein Fehlverhalten wird geahndet.

Leinenpflicht Hund Hundehalter
Leinenpflicht heisst nicht nur, dass der Hund eine trägt. Sie heisst vor allem, dass Hundehalter den Hund in sensiblen Zonen daran führen. - Unsplash

Während der Hauptsetz- und Brutzeit vom 1. April bis 31. Juli 2024 sind alle Hunde im Wald und an Waldrändern an der Leine zu führen.

Aus Rücksicht auf die Wildtiere soll möglichst auf störende Aktivitäten in den genannten Bereichen verzichtet werden. Fehlbare Hundebesitzer werden gebüsst.

Im Wald streunende Hunde und Hauskatzen dürfen nach erfolgloser Mahnung – oder wenn die Besitzverhältnisse nicht geklärt werden können – durch die Jagdaufsicht abgeschossen werden.

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