

In Häfelfingen wird das Nichterfüllen der Schiesspflicht bestraft

Alle im Kanton Basel-Landschaft wohnhaften Schiesspflichtigen, die im Jahr 2021 das obligatorische Programm nicht oder nicht vollständig in einem anerkannten Schiessverein geschossen haben, erhalten hiermit den Befehl einzurücken. Am Samstag, den 20. November 2021 wird sich auf der Schiessanlage Lachmatt in Pratteln, von 8.30 bis 11.30 Uhr und 14 bis 16.30 Uhr getroffen.
Alle Beteiligten sind im Rahmen des Militärversicherungsgesetzes gegen Unfall und Krankheit versichert. Es werden keine persönlichen Marschbefehle zugestellt. Jeder unterstehen dem Militärstrafrecht und das Nichterfüllen der Schiesspflicht wird disziplinarisch bestraft.
Alle Teilnehmer müssen Kleidung und Ausrüstung mitbringen
Mitzubringen sind der Jahreszeit angepasste Zivilkleidung, amtlicher Ausweis mit Foto, persönliches Sturmgewehr, Gewehrputzzeug, Gehörschutz, Schiessbrille (sofern im Dienstbüchlein eingetragen), Sackmesser, Dienstbüchlein, Militärischer Leistungsausweis, Schreiben Schiesspflicht 2021 mit Klebeetiketten und Erkennungsmarke. Das obligatorische Programm kann nur auf 300m mit dem Sturmgewehr geschossen werden.
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