In Gelterkinden sind die Steuererklärungen 2023 fällig
Wie die Gemeinde Gelterkinden informiert, sollten die Steuererklärungen bis 31. März 2023 eingereicht werden. Fristerstreckungen können beantragt werden.

Bis Ende Mai 2023 wird die Fristerstreckung stillschweigend und ohne Einreichen eines Fristerstreckungsgesuchs gewährt.
Für eine Fristerstreckung, die mehr als zwei Monate über die auf der Steuererklärung aufgedruckte Einreichungsfrist hinausgeht, kann im Online-Schalter auf der Webseite vom Baselland die Verlängerung der Einreichungsfrist beantragt werden.
Wer die Steuererklärungen persönlich bei der Gemeinde abgeben will, benutzt bitte den Briefkasten rechts vom Eingang zur Gemeindeverwaltung.
Es ist nicht notwendig, die Unterlagen am Schalter abzugeben.