Gelterkinden

Gelterkinden weist auf Rückschneidepflicht der Pflanzen hin

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Sissach,

Gemäss den gesetzlichen Bestimmungen dürfen Bäume und Sträucher die Strassenverkehrssicherheit und das ungestörte Passieren nicht beeinträchtigen.

Das Gemeindehaus in Gelterkinden.
Das Gemeindehaus in Gelterkinden. - Nau.ch / Werner Rolli

Wie die Gemeinde Gelterkinden bekannt gibt, dürfen Bäume und Sträucher entlang der öffentlichen Verkehrsanlagen nicht zu weit in das Trottoir respektive in den Fahrbahnbereich ragen.

Der Strassenunterhaltsdienst und die Strassenverkehrssicherheit werden dadurch teilweise stark beeinträchtigt.

Die Gemeinde Gelterkinden bittet daher die Bevölkerung, Bepflanzungen laufend und wo nötig auf das erforderliche Mass zurückzuschneiden.

Die Masse sind gesetzlich vorgeschrieben

Die Höhe muss mindestens 4,50 Meter (über der Fahrbahn) respektive 2,50 Meter (über dem Trottoir) betragen.

Die Wirkung der öffentlichen Beleuchtung sowie die Sicht auf Strassensignale und Strassentafeln dürfen nicht beeinträchtigt sein.

Den Strassenraum bedrohendes Astwerk (Sturm) ist ebenfalls zu entfernen.

Kein Rückschnitt während der Setz- und Brutzeit

Man beachte bitte, dass der starke Gehölzschnitt, das vollständige Entfernen von Sträuchern und Hecken oder das Fällen von Bäumen während der Hauptbrut- und Setzzeit vom 1. April bis 31. Juli zu vermeiden ist.

Sollten Tiere in der Hecke nisten, ist der Rückschnitt von Gesetzes wegen verboten.

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