Gespinstmottenbefall in Oberwil BL stellt keine Gefahr dar
Die Gemeinde Oberwil meldet einen harmlosen Befall durch die Gespinstmotte. Trotz auffälligem Kahlfrass besteht keine Gefahr für Mensch, Tier oder Pflanze.

Wie die Gemeinde Oberwil mitteilt, konnte die Gemeinde ach eingehender Begutachtung verschiedener betroffener Sträucher einen Befall durch die Gespinstmotte (Familie Yponomeutidae) feststellen.
Die Raupen überwintern im ersten Larvenstadium unter einem bräunlichen Schutzschild. Anfang Mai des Folgejahres verlassen sie diesen Unterschlupf und beginnen mit der Nahrungsaufnahme.
Mit fortschreitendem Wachstum errichten sie zunehmend grössere, schleierartige Gemeinschaftsgespinste. Dabei kann es zum vollständigen Kahlfrass der Blätter kommen.
In der Regel führt ein solcher Befall lediglich zu einem temporären Zuwachsverlust – schwerwiegende wirtschaftliche Schäden sind nicht zu erwarten. Die betroffenen Pflanzen treiben im Laufe des Sommers, bereits zwei bis drei Wochen nach dem Kahlfrass, wieder aus. Besonders betroffen sind meist Sträucher sowie Obstbäume.
Keine Brennhaare, keine gesundheitliche Gefahr
Da die Raupen keine Brennhaare tragen, stellen sie keine gesundheitliche Gefahr für Menschen oder Tiere dar und lösen auch keine allergischen Reaktionen aus. Für viele brütende Vögel sind die Raupen eine wertvolle Futterquelle.
Aus fachlicher Sicht gilt ein Befall durch Yponomeuta daher als «harmlos, aber auffällig». Es sind keine weiteren Massnahmen erforderlich.