Gelterkinden

Fisch- und Jagdrevier in Gelterkinden werden neu verpachtet

Nau.ch Lokal
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Sissach,

Wie die Gemeinde Gelterkinden angibt, werden das Fischerei- und Jagdrevier zum 1. Januar 2024 neu verpachtet. Bewerbungen sind bis zum 15. Oktober 2023 möglich.

Der Dorfbrunnen und Dorfplatz in Gelterkinden.
Der Dorfbrunnen und Dorfplatz in Gelterkinden. - Nau.ch / Werner Rolli

Die Einwohnergemeinde Gelterkinden verpachtet die Fischpachtreviere in Eibach, Ergolz, Rickenbächli und Mületenbächli für die Periode vom 1. Januar 2024 bis 31. Dezember 2031.

Die Voraussetzungen zur Verpachtung sind dem kantonalen Fischereigesetz (SGS 530) zu entnehmen.

Interessentengruppen können ihre Bewerbung bis spätestens am 15. Oktober 2023 entweder persönlich beim Gemeinderat Gelterkinden, in der Marktgasse, oder per E-Mail, einreichen.

Ebenfalls wird das Jagdrevier im Gemeindegebiet Gelterkinden für die Periode vom 1. April 2024 bis 31. März 2032 verpachtet.

Voraussetzungen und Bewerbungsfrist

Die Voraussetzungen zur Verpachtung sind dem seit 1. Januar 2022 in Kraft getretenen Wildtier- und Jagdgesetz (WJG, SGS 520) zu entnehmen.

Interessierte Jagdgesellschaften können ihre Bewerbung bis spätestens am 15. Oktober 2023 entweder persönlich beim Gemeinderat Gelterkinden, in der Marktgasse, oder per E-Mail einreichen.

Die Einwohnergemeinde regelt bei beiden Pachtvergaben das Verfahren.

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