Das Parkieren von Fahrzeugen ohne die vorgeschriebenen Kontrollschilder auf öffentlichem Areal in Gelterkinden ist nicht erlaubt.
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Die GLP setzt sich für das neue Parkierungsreglement in Konolfingen ein. (Symbolbild) - dpa
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Wie die Gemeinde Gelterkinden berichtet, werden immer wieder bei Nachtparkingkontrollen in Gelterkinden Fahrzeuge ohne Kontrollschilder festgestellt, welche auf öffentlichem Areal parkiert sind. Aktuelles Beispiel dafür ist ein Fahrzeug, welches seit längerer Zeit im Parkhaus Bützenen ohne Kontrollschild abgestellt worden ist.

Gemäss Verkehrsregelnverordnung, dürfen Fahrzeuge ohne die vorgeschriebenen Kontrollschilder nicht auf öffentlichen Strassen oder Parkplätzen abgestellt werden. Fahrzeughalterinnen und Fahrzeughalter müssen für allfällige Kosten (Abschleppdienst, Schlüsseldienst, etc) aufkommen.

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