Kanton Basel-Landschaft: Neue Spitallisten für die Psychiatrie ab 2028 geplant

Basel-Stadt und Basel-Landschaft starten am 21. September die Vernehmlassung zum Psychiatrie-Planungsbericht. Die neuen Spitallisten sollen 2028 gelten.

Kanton Basel-Landschaft
Notfallzentrum (Symbolbild) - keystone

Die Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft entwickeln die Spitalplanung im Rahmen der Gemeinsamen Gesundheitsregion (GGR) weiter. Im Bereich Psychiatrie startet heute, 21. September 2026, die Vernehmlassung zum neuen Versorgungsplanungsbericht. Gleichzeitig haben die beiden Kantone die weiteren Planungsschritte für die Akutsomatik und die Rehabilitation festgelegt.

Damit wird die gemeinsame Planung in den drei Versorgungsbereichen zeitlich und inhaltlich auf die aktuellen Entwicklungen abgestimmt.

Die Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft verfügen in den Bereichen Psychiatrie, Akutsomatik und Rehabilitation über gleichlautende Spitallisten. Diese werden auf der Grundlage einer gemeinsamen Versorgungsplanung periodisch überprüft und weiterentwickelt.

Mit dem heutigen 21. September 2026 eröffnen die beiden Kantone die Vernehmlassung zum Versorgungsplanungsbericht Psychiatrie 2026.

Der Bericht bildet die Planungsgrundlage für die Überarbeitung der Spitallisten und wird den Spitälern, weiteren Kantonen und Organisationen zur Stellungnahme unterbreitet.

Nach Abschluss und Auswertung der Vernehmlassung ist für Anfang 2027 der Start des Bewerbungsverfahrens vorgesehen. Die neuen Spitallisten Psychiatrie sollen per 1. Januar 2028 in Kraft treten.

Akutsomatik: Ausweitung der Planung auf neue Ansatzpunkte

In der Akutsomatik erarbeiten die beiden Kantone derzeit neue Ansatzpunkte zur weiteren Ambulantisierung der Versorgung sowie zur Volumensteuerung im stationären Bereich. Mit Blick auf die zukünftige, einheitliche Finanzierung von ambulanten und stationären Leistungen (EFAS) wollen die beiden Kantone partnerschaftlich mit den Krankenversicherern und Leistungserbringern die Planungsarbeiten im Sinne der Ambulantisierung vorantreiben. Da diese Arbeiten zeitaufwändig sein werden, ist zunächst eine Aktualisierung der bestehenden Spitalliste geplant.

In die Arbeiten werden auch die Ergebnisse des ersten schweizweiten Versorgungsplanungsberichts einfliessen. Die beiden Gesundheitsdirektoren beabsichtigen, den Medienschaffenden bis zum Jahresende Einblick in die laufenden Arbeiten zu geben. Eine Einladung an die Medienschaffenden folgt.

Rehabilitation: Neue Spitalliste frühestens zum Jahr 2030

Die beiden Kantone planen die nächste gleichlautende Spitalliste Rehabilitation inklusive der Erarbeitung eines neuen Versorgungsplanungsberichts frühestens per 1. Januar 2030 einzuführen. Aktuell sind in den Nordwestschweizer Partnerkantonen Arbeiten zur punktuellen Anpassung der Nomenklatur im Gang.

Mit den abgestimmten Planungsschritten führen die beiden Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft die Gemeinsame Gesundheitsregion konsequent weiter. Ziel bleibt eine bedarfsgerechte und koordinierte Gesundheitsversorgung für die Bevölkerung beider Kantone.

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