In Seuzach wurde ein Feuerwerksverbot ausgesprochen

Gemeinde Seuzach
Gemeinde Seuzach

Seuzach,

Wie die Gemeinde Seuzach mitteilt, hat die Gemeinde am Donnerstag, 28. Juli 2022, bis auf Weiteres ein Feuerwerksverbot wegen der Trockenheit ausgesprochen.

Feuerwerk. (Symbolbild) - Keystone

Die seit mehreren Wochen ausbleibenden Niederschläge haben zu einem grossen Austrocknen der Böden und Kulturen geführt. Die aktuelle Wetterentwicklung lässt keine ausgiebigen und flächendeckenden Regenfälle erwarten, die zu einer deutlichen Entspannung der Brandgefahr führen würden.

Seit dem 21. Juli und mindestens bis am 1. August 2022 gilt im Kanton Zürich ein Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe. Im Wald und bis 50 Meter vom Waldrand entfernt ist es verboten, Feuer zu entfachen sowie brennendes oder glühendes Material wegzuwerfen (Zigaretten, Zündhölzer und so weiter).

Vom Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe ausgenommen sind Gas- und Elektrogrills, sofern sie kippsicher und auf feuerfestem Untergrund aufgestellt sind. Der Kanton Zürich hat ausserdem ein Feuerwerksverbot im Wald beziehungsweise in Waldesnähe erlassen.

Aufgrund der anhaltenden Trockenheit hat die Gemeinde Seuzach entschieden, das Verbot auszuweiten und verbietet ab sofort und bis auf Weiteres das Abbrennen von Feuerwerk. Dies gilt insbesondere für die Bundesfeier am 1. August 2022.

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