Wie die Gemeinde Seuzach informiert, tritt das neue kantonale Bürgerrechtsgesetz in Kraft. Die Einbürgerungsgebühren werden entsprechend angeglichen.
Gemeinderat.
Der Gemeinderat. (Symbolbild) - Keystone
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An der Abstimmung vom 15. Mai 2022 nahm das Zürcher Stimmvolk das neue kantonale Bürgerrechtsgesetz an.

Der Regierungsrat des Kantons Zürich beschloss am 29. März 2023 den Erlass der dazugehörigen Verordnung.

Die Gesetzesänderung bringt Anpassungen bei den Einbürgerungsgebühren mit sich, weshalb der kommunale Gebührentarif entsprechend angepasst werden muss.

Inkraftsetzung des neuen Gesetzes

Bei dieser Gelegenheit werden weitere Anpassungen vorgenommen.

Diese beinhalten unter anderem eine Reduktion der Gebühr für eine elektronische Umzugsmeldung sowie die Reduktion der Mindestgebühr für Vorhaben, welche im Meldeverfahren bewilligt werden.

Der teilrevidierte Gebührentarif wurde durch den Gemeinderat genehmigt und am 18. Mai 2023 im amtlichen Publikationsportal der Gemeinde Seuzach publiziert.

Der Beschluss und das Reglement liegen während 30 Tagen im Gemeindehaus zur Einsicht auf. Nach erfolgter Rechtskraft tritt der Erlass per 1. Juli 2023 in Kraft.

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