Wie die Gemeinde Düdingen meldet, entsprachen die Proben, trotz erhöhter Chlorothalonil-Werte, den chemischen und mikrobiologischen Anforderungen.
Blick auf Düdingen.
Blick auf Düdingen. - Nau.ch / Ueli Hiltpold
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Gemäss der Verordnung des EDI über Trinkwasser sowie Wasser in öffentlich zugänglichen Bädern und Duschanlagen (TBDV) sind die Konsumenten mindestens einmal jährlich über das Trinkwasser, Herkunft, Qualität und andere aktuelle Fragen zu informieren.

Durch einen Leistungsvertrag zwischen der Gemeinde Düdingen und der Wasserversorgung Düdingen AG ist die Trinkwasserversorgung innerhalb der Gemeinde durch die Wasserversorgung Düdingen AG sichergestellt.

Die Organisation ist in den Statuten und in den diesbezüglichen Reglementen geregelt.

Mit dem Trinkwasser der Wasserversorgung werden rund 8900 Einwohner versorgt.

UV-Anlage verhindert Verunreinigung des Trinkwassers

Das Grundwasser aus dem Gebiet der Gemeinde Düdingen wird nicht behandelt.

Sämtliches Quell- und Grundwasser aus dem Gebiet von Tafers wird mittels einer UV-Anlage im Reservoir Jetschwil aufbereitet.

Damit wird eine Verunreinigung des Trinkwassers durch Fäkalbakterien und/oder Keime verhindert.

Kantonales Labor führte Analyse durch

Im Berichtsjahr wurden in Absprache mit dem kantonalen Laboratorium (LSVW) 41 Trinkwasseranalysen erhoben.

Zwölf davon bei Abonnenten und die restlichen in den Quellgebieten Niedermonten, Grossholz und Junkerngraben, den Grundwasserpumpstationen Horia, Mariahilf und Jetschwil sowie im Reservoir Jetschwil.

Diese Proben wurden vom LSVW analysiert. Nach den teils ergiebigen Niederschlägen Anfang Mai, wurden bei den anschliessenden Trinkwasseranalysen an vier Standorten (Quellgebiete und Eingangs Reservoir) eine geringe Anzahl von Fäkalkeimen festgestellt.

Die Analyseresultate nach der UV-Anlage wiesen keine Verunreinigungen mehr auf.

Nitratwerte innerhalb des Toleranzwertes

Die Nitratwerte sind mit 24 bis 34 Milligramm pro Liter innerhalb des Toleranzwertes (40 Milligramm pro Liter).

Sämtliche untersuchten Proben im Netz entsprachen den chemischen und mikrobiologischen Anforderungen der Lebensmittelgesetzgebung.

Bezüglich dem Pflanzenschutzmittel Chlorothalonil ist immer noch der Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts hängig. Bis zum Entscheid gibt es keine Vorschriften oder Massnahmen seitens des Kantons.

Das Trinkwasser wird weiterhin mit unbelastetem Wasser abgemischt und mittels Laboranalysen überwacht. Die Ergebnisse zeigen immer noch einen erhöhten Wert auf.

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