Wie die Gemeinde Düdingen mitteilt, besteht bis zum 31. Oktober 2024 die Möglichkeit, Inhaberaktien der Wasserversorgung in Namenaktien umzuwandeln.
Blick auf Düdingen mit den Silotürmen der Landi und der Mühle Düdingen.
Blick auf Düdingen mit den Silotürmen der Landi und der Mühle Düdingen. - Nau.ch / Ueli Hiltpold
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Personen, welche im Besitz von Inhaberaktien der Wasserversorgung Düdingen AG sind, können diese noch bis zum 31. Oktober 2024 in Namenaktien umwandeln lassen.

Dazu müssen betroffene Aktienhabende vorgängig die Zustimmung der Wasserversorgung Düdingen AG einholen und anschliessend beim Gericht die Eintragung in das Aktienbuch beantragen.

Nach dem 31. Oktober 2024 sind die Inhaberaktien von Gesetzes wegen nichtig.

Grundlage dazu ist Artikel sieben und Artikel acht Absatz eins des «Bundesgesetz zur Umsetzung von Empfehlungen des Globalen Forums über Transparenz und Informationsaustausch für Steuerzwecke».

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