Wie die Gemeinde Heitenried informiert, muss das Zurückschneiden von Sträuchern entlang von öffentlichen Strassen bis am 1. November 2022 vorgenommen werden.
Zurückschneiden von Bäumen / Hecken und Sträuchern
Zurückschneiden von Bäumen / Hecken und Sträuchern. - Gemeinde Mandach
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Mit dem Wachstum der Hecken, Sträucher und Bäume kann eine Behinderung für die Verkehrsteilnehmer und Passanten, insbesondere Kinder, entstehen.

Teilweise sind die Sichtzonen bei Strasseneinmündungen und Ausfahrten nicht mehr gewährleistet. Dies kann zu gefährlichen Verkehrssituationen führen.

Die Anwohner beziehungsweise Grundeigentümer an öffentlichen Strassen, Wegen und Trottoirs werden daher ersucht, ihre Hecken, Sträucher und Bäume periodisch und vorschriftsgemäss zurückzuschneiden.

Mit einem grosszügigen Schnitt sind Eingriffe im Sommer unnötig. Dieser Aufruf erfolgt gemäss Kantonalem Strassengesetzes.

Das Zurückschneiden muss bis am 1. November 2022 vorgenommen werden

Auch Strassensignale, Hydranten und Strassenlampen sind von überragenden Ästen freizuschneiden.

Das Zurückschneiden muss bis am 1. November 2022 vorgenommen werden. Sollte diese Frist nicht eingehalten werden und ergibt sich aus diesem rechtswidrigen Zustand eine konkrete Gefährdung für die Verkehrsteilnehmer, muss die Gemeinde für die Durchsetzung ihrer Anordnung besorgt sein.

Mit dem Kapprecht gemäss Artikel 687 Abschnitt 1 ZGB ist die Gemeinde als Strasseneigentümerin befugt, sichtbehindernde und damit verkehrsgefährdende Äste auf Kosten des Grundeigentümers zurückzuschneiden.

Die Gemeinde ist nach Fristablauf berechtigt, in Gefahrenbereichen in den Strassen- und Gehwegbereich hineingewachsene Sträucher, Hecken und Bäume zurückzuschneiden ohne Haftungsfolge für allfällige Schäden an den Bäumen und Pflanzen.

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