Wie die Gemeinde Neuenegg mitteilt, bittet sie Verwalter und Eigentümer, ihre per 1. Juni 2022 leer stehenden Wohnungen zu melden.
Wohnungen
Eine leerstehende Wohnung. (Symbolbild) - sda - KEYSTONE/CHRISTIAN BEUTLER
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Weite Kreise der Wirtschaft, der Bauwirtschaft und der Konjunkturforschung benötigen detaillierte Informationen über die Entwicklung des Immobilienmarktes der gesamten Schweiz. Deshalb führt das Bundesamt für Statistik (BFS) jedes Jahr die Zählung der leer stehenden Wohnungen durch.

Die Erhebung stützt sich auf das Bundesstatistikgesetz (BStatG) und die Verordnung über die Durchführung von statistischen Erhebungen des Bundes ab. Die Auskunftspflicht wird im Anhang der Verordnung umschrieben. Demnach ist die Mitarbeit an der Zählung für die alle Gemeinden sowie für die Eigentümer und Liegenschaftsverwaltungen obligatorisch.

Die Gemeinde Neuenegg bittet alle Eigentümer und Verwalter von Liegenschaften, ihr zu Handen des Bundesamtes für Statistik die per 1. Juni 2022 leerstehenden Wohnungen zu melden.

Als leerstehende Wohnungen gelten im Sinne dieser Zählung alle möblierten oder unmöblierten Wohnungen oder Einfamilienhäuser, die am Stichtag unbesetzt aber bewohnbar sind oder zur dauernden Miete von mindestens 3 Monaten oder zum Kauf angeboten werden.

Meldung an die Bauverwaltung bis zum 1. Juni 2022

Es wird gebeten, bis am 1. Juni 2022 die leerstehenden Objekte an die Bauverwaltung zu melden. Es ist der Standort und die Anzahl der Zimmer anzugeben und zu beschreiben, ob es sich um ein Miet- oder Verkaufsobjekt handelt. Die Mitteilung ist per Schreiben oder E-Mail mit dem Stichwort «Leerwohnungszählung 2022» möglich.

Mehr Informationen findet man auf der Gemeindewebseite.

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