Voranschlag 2026 und Bauprojekte sorgen für Diskussion
Die Gemeindeversammlung Schwyz überwies die Ausgabenbewilligung für Seewen an die Urne, verabschiedete den Voranschlag und hält den Steuerfuss bei 140 Prozent.

Wie die Gemeinde Schwyz berichtet, wurde an der heutigen Gemeindeversammlung das Sachgeschäft zu den Erschliessungswerken des Entwicklungsschwerpunkts Seewen an die Urnenabstimmung vom 8. März 2026 überwiesen
Über den Voranschlag 2026 der Gemeinde – insbesondere über die zusätzlichen Abschreibungen – fand eine ausführliche Auseinandersetzung statt. Letztendlich wurde der Voranschlag 2026 mit dem vom Gemeinderat beantragten Steuerfuss von 140 Prozent verabschiedet.
Rund 120 Stimmbürgerinnen und Stimmbürger fanden sich an der diesjährigen Budget-Gemeindeversammlung im MythenForum Schwyz ein. Zur Diskussion standen die Genehmigung der Ausgabenbewilligung von 66 Millionen Franken für die Erschliessungswerke des Entwicklungsschwerpunkts Seewen und die zugehörigen Landerwerbsgeschäfte sowie der Voranschlag 2026.
Überweisung der Ausgabenbewilligung an die Urne
Nach einleitenden Worten von Gemeindepräsident Peppino Beffa präsentierte Gemeinderätin Mirjam Bühlmann zuerst das Sachgeschäft zum Entwicklungsschwerpunkt Seewen.
Da das Projekt zur Entwicklung und Realisierung des Zeughausareals in eine nächste Phase gelangt, ersucht der Gemeinderat die Schwyzer Stimmbevölkerung nun um die Genehmigung der Ausgabenbewilligung für die entsprechenden Erschliessungswerke.
Diese bestehen aus sieben Teilprojekten und umfassen einerseits die baulichen Massnahmen zur Erschliessung des Zeughausareals von Norden her und andererseits die Neugestaltung des Bushofs beim Bahnhof.
Aufgrund der Verschachtelung der Teilprojekte und der unterschiedlichen Eigentumsverhältnisse sind auch mehrere Landgeschäfte zu vollziehen. Der Kostenvoranschlag des Baukredits für die Realisierungsphase wird auf brutto 66 Millionen Franken beziffert, die Nettoinvestition für die Gemeinde beläuft sich durch die namhaften Beiträge Dritter vorsichtig berechnet auf rund 28 Millionen Franken.
Debatte um Teilprojekte und Freiverlad
Die Ausgabenbewilligung sorgte für einige Wortmeldungen. Die Ortsparteien FDP, GLP, Die Mitte sowie SP begrüssten die Erschliessung. Sie sei notwendig und sinnvoll für die Entwicklung des Zeughausareals, für den Wirtschaftsstandort Schwyz, für die Schaffung von Arbeitsplätzen, für einen modernen Bushof als angenehmen Ankunfts- und Ausgangsort.
Die namhaften Beiträge von Bund, Kanton und Dritten sollen genutzt werden. Die SVP Ortspartei stellte sich nicht grundsätzlich gegen die Erschliessungswerke, jedoch gegen zwei Teilprojekte davon: die Verlegung des Freiverlads sowie die Personenunterführung Süd.
Ihr Rückweisungsantrag des Geschäfts forderte die ersatzlose Streichung des Teilprojekts Freiverlad – da derjenige in Arth-Goldau oder solche von privaten Anbietern genutzt werden können –, die Verzögerung des Baus der neuen Personenunterführung Süd um 10 bis 15 Jahre sowie eine Wirtschaftlichkeitsprüfung des Projekts. Damit sollen mehrere Millionen gespart werden können.
Der Rückweisungsantrag wurde von der Gemeindeversammlung grossmehrheitlich abgelehnt. Damit wurde das Sachgeschäft an die Urnenabstimmung vom 8. März 2026 überwiesen.
Voranschlag 2026 und Steuerfuss
Säckelmeister Benno Laimbacher stellte den Anwesenden den Voranschlag 2026 vor. Im nächsten Jahr werden erstmals zusätzliche Abschreibungen in der Höhe von 2,84 Millionen Franken budgetiert, um das Eigenkapital mit einem Aufwandüberschuss nicht weiter ansteigen zu lassen und gleichzeitig die Selbstfinanzierung zu erhöhen, damit die Aufnahme neuer Schulden gemindert wird.
Somit weist die Gemeinde Schwyz für das Jahr 2026 einen Aufwandüberschuss von 1,87 Millionen Franken bei Einnahmen von 94,47 Millionen Franken und Ausgaben von 96,34 Millionen Franken aus.
Geplant sind Nettoinvestitionen von 15,75 Millionen Franken. Auf dieser Grundlage beantragte der Gemeinderat für das kommende Jahr einen gleichbleibenden Steuerfuss von 140 Prozent einer Einheit.
In der folgenden Diskussion befürworteten die Ortsparteien FDP, Die Mitte, SP und GLP unter Berücksichtigung der hohen Schulden und der nötigen Investitionen den Voranschlag des Gemeinderats inklusive dem beantragten Steuerfuss.
Anträge zu Budget und Steuerfuss
In der Detailberatung wurden verschiedene Anträge gestellt. Ein Antrag forderte die zusätzliche Budgeteinstellung von 30’000 Franken für die Gemeindestrassen, spezifisch für die Ummarkierung der Fussgängerführung an der Bienenheimstrasse zur Erhöhung der Fussgängersicherheit. Dieser Antrag wurde von den Stimmberechtigten klar angenommen.
Die weiteren beiden Anträge bezogen sich auf den Steuerfuss. Die SVP Ortspartei stellte den Antrag, die Steuerfüsse zwischen natürlichen und juristischen Personen zu trennen. Eine weitere Wortmeldung forderte die Festlegung des Steuerfusses auf 125 Prozent einer Einheit bei gleichzeitiger Streichung der zusätzlichen Abschreibungen.
Der erste Antrag zur Trennung der Steuerfüsse wurde eindeutig abgelehnt. Anschliessend stand der Steuerfuss von 125 Prozent dem gemeinderätlichen Antrag von 140 Prozent gegenüber.
Voranschlag und Steuerfuss klar genehmigt
Mit klarer Mehrheit wurde der ursprünglich vom Gemeinderat vorgeschlagene Steuerfuss von 140 Prozent einer Einheit angenommen.
In der Schlussabstimmung wurde der Voranschlag – unter Anpassung der Erfolgsrechnung um 30’000 Franken auf 1'898'500 Franken – mit der Investitionsrechnung 2026 sowie dem Steuerfuss von 140 Prozent klar angenommen.






