Wie die Gemeinde Lauerz mitteilt, fordert sie die Grundeigentümer auf, ihre Bäume, Sträucher und Hecken entlang von Wegen und Strassen zurückzuschneiden.
Die Seestrasse Richtung Lauerz im Kanton Schwyz.
Die Seestrasse Richtung Lauerz im Kanton Schwyz. - Nau.ch / Simone Imhof
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Das Wachstum von Sträuchern und Hecken kann bei ungenügender Pflege entlang der Strassen auf dem Gemeindegebiet zu gefährlichen Situationen im Strassenverkehr führen.

Die Gemeinde ersucht die Besitzer von Liegenschaften in der Gemeinde Lauerz, die Äste ihrer Bäume, Sträucher und Hecken, welche über die private Grundstückgrenze hinaus in öffentliche Strassen, Trottoirs und Wege hineinwachsen, auf das Mass der gesetzlichen Vorschriften zurückzuschneiden.

Hecken sind auf einen Meter Höhe zurückzuschneiden

Nach der Strassenverordnung vom 15. September 1999 sind Hecken auf einen Meter Höhe zu halten respektive auf diese Höhe zurückzuschneiden.

In verkehrstechnischer Hinsicht wird mit höheren Hecken die Sicherheit der Verkehrsteilnehmer gefährdet, da die Übersicht bei Kurven oder Ein- und Ausfahrten beeinträchtigt ist.

Bei Nichtbefolgen behält der Gemeinderat vor, die entsprechenden Arbeiten unter kostenfolge für die Liegenschaftseigentümer ausführen zu lassen.

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