Das Schwyzer Verwaltungsgericht hat eine Beschwerde gegen das Aufwertungsprojekt gutgeheissen, weil dadurch das Grundwasser zu stark tangiert würde.
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Schwyzer Fahnen (Archivbild) - Keystone
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Die Seeuferpromenade in Brunnen SZ kann nicht wie geplant aufgewertet werden. Das Gericht habe die Baubewilligung für die zweite Etappe der Neugestaltung des Seeufers aufgehoben, teilte die Gemeinde Ingenbohl am Freitag, 12. August 2022, mit. Dadurch verzögere sich das Projekt, für das das Stimmvolk 2020 5,2 Millionen gesprochen hatte.

Geplant ist die Erneuerung der historischen Promenade am Vierwaldstättersee zwischen dem Schiffländeplatz und dem Bellevuequai. Gegen die Baubewilligung der Gemeinde war eine Beschwerde eingegangen, die der Schwyzer Regierungsrat abwies.

Der Beschwerdeführer zog diesen Entscheid ans Verwaltungsgericht, das ihm nun Recht gab. Der Kanton erteilte für den Bau der Fundation nämlich eine Ausnahmebewilligung bezüglich der Durchflusskapazität im Gewässerschutzbereich. Gemäss dem Urteil sind die Voraussetzungen dafür aber nicht erfüllt.

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