Schwyzer Strafgericht spricht Anwalt frei
Ein Anwalt ist vom Strafgericht Schwyz vom Vorwurf der ungetreuen Geschäftsbesorgung freigesprochen worden.

Der Beschuldigte habe die von seinen Mandanten eingeräumte Vertretungsbefugnis nicht missbraucht, teilte das Gericht am Mittwoch mit.
Die Staatsanwaltschaft hatte eine bedingte Geldstrafe und eine Busse gefordert. Dem 54-Jährigen war vorgeworfen worden, 2008 eine Einsprache gegen eine Verlängerung des Kiesabbaus in Nuolen SZ und Tuggen SZ ohne Rücksprache mit seinen Klienten zurückgezogen zu haben.