Ein Anwalt ist vom Strafgericht Schwyz vom Vorwurf der ungetreuen Geschäftsbesorgung freigesprochen worden.
Das Gebäude der Kantonalen Gerichte in Schwyz. - Keystone
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Der Beschuldigte habe die von seinen Mandanten eingeräumte Vertretungsbefugnis nicht missbraucht, teilte das Gericht am Mittwoch mit.

Die Staatsanwaltschaft hatte eine bedingte Geldstrafe und eine Busse gefordert. Dem 54-Jährigen war vorgeworfen worden, 2008 eine Einsprache gegen eine Verlängerung des Kiesabbaus in Nuolen SZ und Tuggen SZ ohne Rücksprache mit seinen Klienten zurückgezogen zu haben.

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