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Schwyzer Regierung will nicht an Einbürgerungsgebühren rütteln

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Schwyz,

Einbürgerungen im Kanton Schwyz sollen nicht billiger werden. Der Regierungsrat empfiehlt eine Motion aus den Reihen der SP zur Ablehnung.

Der Hauptplatz in der Gemeinde Schwyz.
Der Hauptplatz in der Gemeinde Schwyz. - Nau.ch / Stephanie van de Wiel

Jonathan Prelicz, Carmen Muffler und Thomas Büeler, die für die SP im Schwyzer Kantonsrat sitzen, begründen ihren Vorstoss damit, dass die Kosten für Ausländer bei einer Einbürgerung in anderen Kantonen tiefer und das Verfahren einfacher seien als im Kanton Schwyz. Die Aufwände für die Einbürgerung sollen mit einer verhältnismässigen Kanzleigebühr abgegolten werde.

Die Regierung sieht in ihrer Antwort auf die Motion, die sie am Donnerstag, 1. September 2022, veröffentlichte, keinen Handlungsbedarf. Sie hält fest, dass die bundesrechtlichen Mindestvorschriften für die Einbürgerungsvoraussetzungen eingehalten werden müssten.

Beim Gemeinde- und Kantonsbürgerrecht gelten in Schwyz, anders als in anderen Kantonen, die gleichen Voraussetzungen für Schweizer oder Ausländer. Auch daran will der Regierungsrat nichts ändern.

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