Der Regierungsrat des Kantons Schwyz erachtet eine Standesinitiative zum Schutz vor Grossraubtieren als nicht mehr notwendig.
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Schwyzer Fahnen (Archivbild) - Keystone
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Auf Bundesebene seien bereits genügend Massnahmen für den Herdenschutz in die Wege geleitet worden. Er lehnt deshalb ein entsprechendes SVP-Postulat ab. Die Postulanten wollen mit der Standesinitiative erreichen, dass der Bund das Jagdgesetz «wirkungsvoll» anpasst. «Angesicht des Wolf-Bestandes, der auch im Kanton Schwyz immer stärker ansteigt», wie es im Postulat heisst. Und zur Gewährung der Sicherheit der Herden sowie der Bevölkerung.

Der Bund habe «umgehend» einen neuen Anlauf zu nehmen, um die Gesetzgebung im Bereich der Jagd den Umständen anzupassen, dass die Population des Wolfs in den Berggebieten je länger je mehr zunehme, schreiben die Postulanten. Einerseits müsse die zielgerechte Regulierung des Wolfbestandes ermöglicht, andererseits die finanzielle Unterstützung vom Bund für den Herdenschutz erhöht werden.

Ein Entwurf für die Revision des eidgenössischen Jagdgesetzes liegt vor

In ihrer am Donnerstag, 22. September 2022, veröffentlichten Antwort schreibt die Regierung, dass bereits auf den Sommer 2022 mehr finanzielle Mittel für den Herdenschutz gesprochen worden seien. Zudem liege ein Entwurf für die Revision des eidgenössischen Jagdgesetzes, welche eine Bestandesregulierung des Wolfes erlauben werde, bereits vor. Auch der Bundesrat habe sich für eine wirksame Regulierung ausgesprochen.

Damit würden die Anliegen der Postulanten bereits adressiert, schreibt die Regierung. Und so sei sie der Ansicht, dass eine Standesinitiative des Kantons nicht mehr notwendig sei.

Inhaltlich aber unterstützt die Kantonsregierung die Forderungen des Postulats nach rascher Schaffung einer bundesgesetzlichen Grundalge, welche eine «wirksame und auf präventive Regulierung des Wolfbestandes» ermögliche, wie er betonte.

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