Das Verwaltungsgericht Schwyz hat entschieden, die Maskenpflicht für Redner aufzuheben. Für das Aktionsbündnis Urkantone ist dies ein «sensationeller Erfolg».
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Der Bundestag hat neue Corona Regeln für den Herbst beschlossen. (Archivbild) - Keystone
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Das Verwaltungsgericht Schwyz hat die Maskentragpflicht für Redner aufgehoben, wie das Aktionsbündnis Urkantone mitteilt. Der von Rechtsanwalt Oswald Roher vorgebrachten Beschwerde wurde somit stattgegeben.

Auf der Kundgebung am 9. Januar in Schwyz muss nun lediglich ein Abstand von drei Metern zwischen dem Redner und den Teilnehmenden gewährleistet werden. Dieser sei leicht einzuhalten, so das Aktionsbündnis. Die Entscheidung sei ein «sensationeller Erfolg».

Für das Bündnis sei die Maskenpflicht für Redner im Kanton Schwyz schon immer unverständlich gewesen. Die Schwyzer Polizeibehörden hatten einmalig in der Schweiz auf dieser Massnahme beharrt. Dies auch, nachdem Rohner ein Rechtsgutachten des BAG vorgelegt hatte, demzufolge Redner auf Kundgebungen keine Masken tragen müssen.

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