Schwyz: Ausblick auf die Dezember-Gemeindeversammlung
Wie die Gemeinde Schwyz mitteilt, geht am 13. Dezember 2023 die Abrechnung des Alterszentrums Rubiswil und das Budget 2024 zur Genehmigung an die Bevölkerung.

Am 7. März 2021 stimmte das Schwyzer Stimmvolk dem Baukredit über 4,2 Millionen Franken (zuzüglich Teuerung) für den Ausbau des fünften Obergeschosses im Alterszentrum Rubiswil, Ibach, zu.
Die konjunkturelle Entwicklung wirkte sich während der Bauzeit erheblich auf die Verfügbarkeit und Preisgestaltung der verschiedenen Baumaterialien wie Holz oder Metall aus.
Dank grossem Engagement aller Beteiligten ist es dennoch gelungen, das Projekt mit Minderkosten von 21'138,90 Franken erfolgreich abzuschliessen und die zehn Einzelzimmer und die drei flexibel einsetzbaren Tagesgast-/Kurzzeitaufenthalts-/ und Ferienaufenthalts-Zimmer in den ordentlichen Betrieb zu überführen.
Budget 2024 weist Aufwandüberschuss aus
Das Budget 2024 weist einen Aufwandüberschuss von 2,79 Millionen Franken aus.
Hauptursachen sind die Kostensteigerungen in den Bereichen Bildung, Gesundheit und Soziale Sicherheit (zusätzliche Schulklassen, familienergänzende Kinderbetreuung, steigende Flüchtlingszahlen ).
Ebenso spiegelt sich die konjunkturelle Entwicklung der Wirtschaft in der Gemeinderechnung wider. Die geplanten Nettoinvestitionen belaufen sich im kommenden Jahr auf rund 16,77 Millionen Franken.
Enthalten sind darin mitunter Investitionen in den öffentlichen Verkehr (Projekt Bushof und Hofmatt), Erneuerungen innerhalb der Sportanlage Wintersried sowie Ausgaben in den Bereichen Strassen- und Werkleitungserneuerungen.
Kantonales Gesetz über den Finanzausgleich
Die Folgen aus dem am 25. Oktober 2023 im Kantonsrat verabschiedeten Gesetz über den Finanzausgleich sind für die Gemeinde Schwyz als sehr positiv zu beurteilen.
Die konkreten monetären Auswirkungen belaufen sich basierend auf den Abschlusszahlen aus dem Jahr 2022 auf zusätzliche Einnahmen von jährlich rund sieben Millionen Franken.
Die öffentlich kommunizierten Zahlen sind indes mit Vorsicht zu geniessen, wurden dabei Massnahmen miteingerechnet, die bereits umgesetzt sind (Übernahme Ergänzungsleistungen durch den Kanton).
Teilweise Reduktion des Steuerfusses ab 2025
Überdies werden bisherige Instrumente teilweise ersatzlos gestrichen oder die Beträge sind in den neuen Ausgleichszahlungen miteingerechnet.
Dennoch resultiert für die Gemeinde Schwyz letztlich ein erfreulicher Mehrertrag, der zumindest teilweise ab 2025 einer Reduktion des Steuerfusses dienen soll.
Daneben müssen aber auch die Kostensteigerungen aufgefangen und die Folgen der hohen Investitionen in den kommenden Jahren mit eben diesen Zusatzeinnahmen finanziert werden.